Unsere zentrale Aufgabe ist die individuelle und umfassende Beratung zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten als Grundlage für Ihren langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Im persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihre aktuelle Situation und Ihre Zukunftsplanung und helfen Ihnen, diese zu optimieren. Auch wenn die ständig wechselnde Gesetzgebung eine rechtssichere Beratung erschwert, wird Ihnen durch unsere langjährige Berufspraxis ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.
Unzählige Vorschriften, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Urteile - für den Laien sind diese Vorgaben oftmals verwirrend und undurchsichtig, der Ärger mit dem Finanzamt ist vorprogrammiert. Mit aktuellem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Sie alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen können. Im Interesse Ihres wirtschaftlichen Erfolges übernehmen wir für Sie sämtliche mit der Steuererklärung zusammenhängenden Aufgaben.
Einen Jahresabschluss zu erstellen, ist die gesetzliche Pflicht jedes Unternehmers. Wir übernehmen für Sie die Aufstellung des kompletten Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Bericht. Darüber hinaus erstellen wir auf Ihren Betrieb individuell zugeschnittene Auswertungen. Denken Sie daran, der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Er ist nicht nur für die Vorlage beim Finanzamt von Bedeutung, sondern auch eine entscheidende Kreditunterlage bei Banken.
Ihre Finanzbuchhaltung wird von unserer Kanzlei nach buchhalterischen (Handelsrecht) und steuerrechtlichen Gesichtspunkten erstellt. Neben der Nutzung von branchenspezifischen Kontenrahmen werden die Auswertungen nach mandantenorientierten Erfordernissen erstellt. Individuelle Auswertungen werden nach Ihren Wünschen ausgearbeitet. Die Ausgabe erfolgt nach Ihren Vorgaben z.B. in Excel- oder Word-Dateien. Bei der Einführung oder Erweiterung Ihres Buchhaltungssystems unterstützen wir Sie gern.
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Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung stellt durch ihre Komplexibilität und die ständigen Änderungen in sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht einen großen Risikofaktor in jedem Unternehmen dar. In kaum einem Bereich sind Arbeitnehmer so sensibel wie bei einer falschen oder nicht nachvollziehbaren Gehaltsabrechnung. Ersparen Sie sich hier unnötige Diskussionen.
Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen werden durch geschultes Personal professionell bearbeitet und erstellt. Steuerrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Prüfungen werden durchgeführt. Alle notwendigen Nachweise und Meldungen werden erstellt. Zusätzliche Auswertungen, wie z. B. Statistiken, automatische Lohnverbuchung usw. werden nach Ihren Wünschen und Auftrag eingerichtet. Die entsprechenden Daten für Ihre Bank bereiten wir für Sie auf. Digitale Unterlagen für die Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer erhält die Möglichkeit jederzeit auf seine persönlichen Abrechnungen, Meldungen und (Lohnsteuer-) Bescheinigungen digital zugreifen zu können. Für Sie als Arbeitgeber entfällt z.B. das Verteilen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder der Nachdruck verloren gegangener Unterlagen. Sie erhalten alle Daten wahlweise in Papier- oder elektronischer Form.